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   VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808   

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VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808 (https://dejure.org/2013,29468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2013 - 15 B 12.1808 (https://dejure.org/2013,29468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 15 B 12.1808 (https://dejure.org/2013,29468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage zur Wohnnutzung;Unbestimmtheit der Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 175
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Dieses soll gewährleisten, dass Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zuzuordnen sind, dass Konflikte möglichst vermieden werden (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - NVwZ 2013, 372).

    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, U.v. 29.11.2012 a.a.O.; BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - BVerwGE 129, 209).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, U.v. 29.11.2012 a.a.O.; BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - BVerwGE 129, 209).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Dieser Anforderung entspricht eine Genehmigung, wenn die mit dem Bescheid getroffene Regelung (Art. 35 BayVwVfG) für die Beteiligten des Verfahrens (Art. 13 BayVwVfG) - gegebenenfalls nach Auslegung - eindeutig zu erkennen und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Herkömmlich im Sinn einer von der Gesellschaft gebilligten Tradition oder sozial adäquat, hierunter fallen Vorgänge, die zum menschlichen Zusammenleben dazugehören und deren Zweck von der Gesellschaft positiv bewertet und anerkannt wird (vgl. Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 2013, Nr. 3 TA Lärm Rn. 41; zum Begriff der sozialen Adäquanz auch BVerwG, B.v. 3.5.1996 - 4 B 50/96 - BayVBl 1996, 634), ist das hobbymäßige Halten von Großtieren in Gebieten, die auch dem Wohnen dienen, deshalb aber noch nicht.
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Die Pferdehaltung zu Freizeitzwecken innerhalb eines Ortsteils in einer auch von Wohnnutzungen geprägten Umgebung kann zwar in ländlichen Gebieten im Einzelfall zulässig sein (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 15 B 08.2380 - BayVBl 2010, 147).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Insoweit eröffnet die zur Konkretisierung des Rücksichtnahmegebots heranzuziehende TA Lärm in rechtlicher Hinsicht Spielräume bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 4 B 43/11 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Denn der Charakter eines Dorfgebiets hängt grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten ab (BVerwG, B.v. 19.1.1996 - 4 B 7/96 - juris).
  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 CS 12.743

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Nachbarrechtsbehelf; Erheblichkeit der Geräusch-

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss bei der Regelung des Lärmschutzes durch zielorientierte Festlegungen gewährleistet sein, dass die festgelegten Immissionswerte im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden können (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Insoweit ist anerkannt, dass eine Baugenehmigung aufzuheben ist, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 B 10.806

    Klage gegen Erweiterungsbau einer Jugendherberge

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt vor, wenn die Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 1 CS 09.221 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.2.2011 - 14 B 10.806 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221

    Baugenehmigung für ein "Nebengebäude" im rückwärtigen Grundstücksbereich;

  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - B.v. 16.4.2015 - 9 ZB 12.205 - U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).

    Die Festlegung von Immissionsrichtwerten ist kein Selbstzweck, sondern eine präventive Regelungsmöglichkeit für den Lärmschutz, wenn voraussichtlich gewährleistet werden kann, dass die festgelegten Immissionsrichtwerte im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - B.v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - B.v. 10.2.2012 - 15 ZB 10.97 - B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - jeweils zitiert nach juris).

    Solange bestimmbar ist, was der "regelmäßige Betrieb" ist (dazu Ziff. 1), folgt aus der fehlenden Festschreibung im Übrigen auch kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (vgl. BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - juris).

  • VG Magdeburg, 11.10.2022 - 4 A 240/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Lässt sich auf Grund eines Bestimmtheitsmangels der Genehmigung nicht feststellen, ob bzw. in welchem Umfang der Nachbar in seinen drittschützenden Rechten betroffen ist, wird der Nachbar allein schon aus diesem Grunde in seinen Rechten verletzt (Anschluss an Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 15 B 12.1808-, juris).

    Der Nachbar muss aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den ihr zugrunde liegenden Unterlagen die Reichweite des genehmigten Vorhabens und seiner Nutzung erkennen können (Bay. VGH, Urteil vom 16.10.2013 - 15 B 12.1808 -, juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Bay. VGH, Beschluss vom 20.01.2021 - 22 ZB 20.1807 -, juris Rn. 13).

    Denn sowohl bei der Regelung des Lärmschutzes als auch bei der Regelung der Luftreinhaltung durch zielorientierte Festlegungen muss gewährleistet sein, dass die festgelegten Immissionswerte im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden können (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.10.2013 - 15 B 12.1808 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

    Es ist grundsätzlich zulässig, den Lärmschutz in dieser Weise durch zielorientierte Festlegungen zu regeln (vgl. BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - juris Rn. 15).
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